Allgemeine Geschäftsbedingungen
zwischen Immobilienvermittler und Kunde als Verbraucher
- Mit der Verwendung eines Objekt-Angebotes erkennt der Empfänger (= Kunde) die nachstehenden Bedingungen vollumfänglich an. Als Verwendung des Angebotes gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme wegen eines angebotenen Objektes mit uns, das Immobilienbüro M&S (= Immobilienvermittler) oder dem Eigentümer des Objekts. Sämtliche Angebote durch uns erfolgen freibleibend und unverbindlich.
- Die Ausgabe eines Prospekts (= Exposé) dient lediglich zur Information und stellt kein vertragliches/ verbindliches Angebot dar. Die objektbezogenen Angaben basieren auf den Informationen des Verkäufers/ Eigentümers. Lagespezifische Angaben basieren auf Fachzeitschriften o.ä. und geben keinerlei Garantie für die tatsächliche Wert -und Wertsteigerungssituation. Mögliche behördliche Auflagen können die Planung und Quadratmeterzahlen verändern. Die Gebäudeabbildungen sind Darstellungen aus der Sicht des Illustrators. Die Mustermöblierung ist nicht im Preis inbegriffen; sie dient nur als Einrichtungsvorschlag. Für Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Änderungen, Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
- Der Empfänger erklärt hiermit seine ausdrückliche Einwilligung für Telefonanrufe und Kontaktaufnahme per SMS, Fax und E-Mail zum Zwecke der Beratung und Information zu Immobilienangeboten. Eine Weitergabe der Kontaktdaten zu anderen Zwecken wird Die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
- Eine Haftung für die Bonität der vermittelten Vertragspartei wird ausgeschlossen.
- Die Bekanntgabe der Objektadresse geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf unsere Provisionsforderung im Falle des Ankaufes. Die Käuferprovision beträgt 6,25% vom vereinbarten/ beurkundeten Kaufpreis, sofern in unserem Angebot / Exposé im Einzelfall keine anderen Angaben gemacht sind (jeweils inkl. 19% MwSt.).
- Der Immobilienvermittler darf sowohl für den Verkäufer, als auch für den anderen Käufer provisionspflichtig tätig zu werden.
- Kommt zwischen dem Empfänger des Kaufangebotes und dem Eigentümer des angebotenen Objektes oder dessen Rechtsnachfolger ein anderes, als das ursprünglich vorgesehene und/ oder ein weiteres Geschäft zustande, oder erwirbt der Empfänger eines der nachgewiesenen Objekte im Wege der Zwangsversteigerung, so sind die vorstehend in Ziffer 3 aufgeführten Provisionen ebenfalls von ihm zu zahlen.
- Ein Anspruch auf Zahlung einer Provision an uns besteht auch dann, wenn infolge unserer Vermittlung und/ oder aufgrund unseres Nachweises zunächst eine Anmietung oder Pacht des Objektes erfolgt ist und erst zu einem späteren Zeitpunkt der Kauf des Objekts vollzogen wird. Die für die Anmietung oder Pacht gezahlte Provision wird in diesem Fall auf die bei späterem Ankauf zu zahlende Provision angerechnet.
- Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, so ist er verpflichtet, uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Tagen ab dem Zugang des Objektnachweises, unter Beifügung eines entsprechenden Nachweises mitzuteilen. Unterlässt er dies, erkennt er unsere weitere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine für den Abschlussfall ursächliche und damit provisionspflichtige Tätigkeit an.
- Mitteilungen sowie übergebene Daten/ Unterlagen/ Informationen sind nur für den Empfänger persönlich bestimmt. Im Falle der unberechtigten Weitergabe an Dritte, ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch uns, haftet der Empfänger sowohl für die Käufer-, als auch für die Verkäuferprovision, die gegenüber dem Dritten bei Abschluss des Kaufvertrages entstehen, sofern wir diese nicht von den Vertragschließenden erhalten. Die Provision wird bei Abschluss des Vertrages fällig, der sich aus der Weitergabe ergeben sollte.
- Die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und/oder Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter strikter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben und ausschließlich dann, wenn der Kunde eingewilligt hat oder dies durch Gesetz erlaubt ist bzw. für die Erfüllung des Auftrags erforderlich ist. Es gelten die Datenschutzhinweise [http://www.immobilienbüro-petra.de/datenschutz/] das Immobilienbüro M&S.
- Die Haftung des Immobilienvermittler wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
- Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Immobilienvermittler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem über die die Schadensersatzpflicht auslösenden Umstände Kenntnis erlangt wurde. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Immobilienvermittler zu einer kürzen Verjährung führen, so gelten diese.
- Erfüllungsort und -sofern der Empfänger Vollkaufmann ist- Gerichtsstand ist Syke. Auf das Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anzuwenden.
- Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt bleiben. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung/ der unwirksame Teil soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.